1. Ausfallend scharfe Kritik eines Rechtsanwalts an einer Staatsanwältin in Bezug auf ein konkretes Verfahren keine die Meinungsfreiheit verdrängende Schmähkritik
Ausfallend scharfe Kritik eines Rechtsanwalts an einer Staatsanwältin in Bezug auf ein konkretes Verfahren keine die Meinungsfreiheit verdrängende Schmähkritik : BVerfG – 29. 6. 16. -- In: Europäische Grundrechte Zeitschrift -- ISSN 0341-9800. -- Jhrg. 43, (2016), Heft 13-17, s. 491-493.