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- Protest auf Friedhof als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung durch Versammlungsfreiheit geschützt. Hier : Transparent gegen eine Gedankveranstaltung der Stadt Dresden zum Bombenangriff der Alliierten im Jahr 1945 : BVerfG - 20. 6. 14. -- In: Europäische Grundrechte Zeitschrift -- ISSN 0341-9800. -- 2014, Jhrg. 41, Heft 17-19, s. 565-567.