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1. Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäβigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäβigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse : BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 – 1 BvQ 28/20 – Hess. Corona-Verordnung – Corona II. -- In: Deutsches Verwaltungsblatt -- ISSN 0012-1363. -- Jhrg. 135, (2020), Heft 10, s. 691-693.