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Ausfallend scharfe Kritik eines Rechtsanwalts an einer Staatsanwältin in Bezug auf ein konkretes Verfahren keine die Meinungsfreiheit verdrängende Schmähkritik
- Ausfallend scharfe Kritik eines Rechtsanwalts an einer Staatsanwältin in Bezug auf ein konkretes Verfahren keine die Meinungsfreiheit verdrängende Schmähkritik : BVerfG – 29. 6. 16. In Europäische Grundrechte Zeitschrift. ISSN 0341-9800, 2016, jhrg. 43, heft 13-17, s. 491-493.
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